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Vergleich der einzelnen Versicherungsvermittlerarten

veröffentlicht am 13. August 2013

Versicherungen gibt es viele! Doch sind wirklich alle sinnvoll? Wer kann mir weiterhelfen, wenn ich hierzu Hilfe benötige? Oftmals fühlt man sich verlassen, wenn es um das große Feld der Versicherungen geht. Hierfür gibt es die Versicherungsvermittler!

Der Weg steht offen zu einer großen Zahl an Versicherungsvermittlern, welche sich unterscheiden in Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter sowie Mehrfachversicherungsvertreter. Der Versicherungsmakler  ist als einziger der vorgenannten Drei auf der Seite des Kunden und kein Vertreter der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsmakler ist laut einem Urteil des BGH aus dem 70er Jahren Sachwalter des Kunden. Dagegen sind die beiden Ausgliederungen von Versicherungsvertretern – wie der Name schon sagt – Vertreter der Versicherer. Diese sind deren Erfüllungsgehilfen und im handelsrechtlichen Sinne Handelsvertreter nach § 84 HGB. Der Maklerstatus dagegen wird in § 92 ff. des Handelsgesetzbuches geregelt.

Fehler des Versicherungsmaklers werden diesem auch direkt zugerechnet. Fehler des Versicherungsvertreters werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet.

Doch in der Praxis findet man viele andere Bezeichnungen zu Versicherungsmaklern sowie Vertretern. Hierzu zählen z. B. Direktvertrieb, Strukturvertrieb, Einfirmenvertreter, Tied-Agent, Hauptagentur, Agentur, Geschäftsstelle, Versicherungsbüro und noch vieles mehr.

Und hinter allem können sich NUR die oben genannten drei Vermittlerstrukturen befinden. Dies können Sie einfachst bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer erfragen, bei welcher jeder Versicherungsvermittler mit der Angabe (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) registriert sein muss.

Doch hinter all dem steckt die gleiche Art der Bezahlung – die Bezahlung durch Provisionen, welche beim Versicherungsmakler Courtagen heißen. Jeglicher Vermittler wird nach einer erfolgreichen Versicherungsberatung und dem erfolgreichen Abschluss eines Versicherungsproduktes durch den Versicherer bezahlt.

Wie steht es um die Produktauswahl. Was kann wer anbieten? Da der Versicherungsvertreter im Auftrag eines Versicherers tätig ist, kann er natürlich auch nur die Produkte eines Versicherers anbieten, der Mehrfachvertreter evtl. einiger Gesellschaften mehr, da er nicht exklusiv nur eine Gesellschaft vertritt. Der Versicherungsmakler kann an eine Vielzahl der am deutschen Versicherungsmarkt tätigen Versicherungsgesellschaften eine Courtageanbindung unterhalten. Ob er dies in der Praxis tut, ist eine andere Frage. Unterhält er aus Verwaltungsgründen keine Anbindungen an Versicherer, so kann er sich auch Maklerpools anschließen, welchen diese Anbindung an die Versicherer unterhalten und vor allem verwalten. So bleibt dem Makler dann mehr Zeit für die eigentliche Beratungstätigkeit.


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