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Arbeitslose Eigenheimbesitzer

veröffentlicht am 17. Juni 2011

Kredite kann fast jeder Mensch aufnehmen, aber schlimm wird es, wenn man arbeitslos wird und Probleme mit der Rückzahlung bekommt. So zum Beispiel bei Eigenheimbesitzern, die plötzlich ans Amt gebunden sind. Hier ist die Rechtslage ganz klar, die arbeitslosen Eigenheimbesitzer erhalten keine höheren Leistungen als ganz normale Mieter. Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass Eigenheimbesitzer vom Amt nur die Höhe der ortsüblichen Miete gezahlt bekommen. Ebenso gilt das gleiche auch für die Heiz- und Nebenkosten. Daher sollte man sich als Kreditnehmer immer etwas absichern, für den Fall der Arbeitslosigkeit. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die man beachten sollte, wenn man die Kredite miteinander vergleicht. Es zählt nicht nur immer der günstigste Kredit, sondern auch die Zahlpausenmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit und anderes.


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