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Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Mittagessen auch versichert

veröffentlicht am 26. März 2012

Wenn man die Mittagspause auf der Arbeit nutzt, um irgendwo eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, so auf den Nachhauseweg, muss die [wpseo]Unfallversicherung[/wpseo] zahlen, falls man einen Unfall hat. Dies wurde von dem Bundessozialgericht in Kassel so entschieden. Hier hatte ein Mann geklagt, der einen Motorradunfall auf dem Wege nach Hausse hatte und dessen Versicherung sich weigerte zu zahlen. Zwar wollte dieser Mitarbeiter zu seiner Freundin, aber diese hatte Essen angerichtet, also ging es um das Mittagessen, was dieser Mann einnehmen wollte. Es ist gut zu wissen, dass es so ein Gerichtsurteil gibt, denn jedem Menschen kann etwas auf dem Weg nach Hause in der Mittagspause passieren.


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