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Kredite und ihre Kündigung

veröffentlicht am 18. März 2011

Jeder Mensch kann einen Vertrag über einen Kredit kündigen, wie auch die Bank das darf. Allerdings müssen beide Seiten bestimmte Regeln und Fristen einhalten. Die Basis für den Vertrag hängt natürlich von der Zusage der Bank ab, den Kredit zu gewähren. Der Kreditnehmer hingegen verpflichtet sich dafür, den Kredit abzutragen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wenn er den Kredit früher kündigen sollte. Die Gründe der Kündigung für den Kredit müssen aber einen Sinn ergeben, nicht etwa den, dass man einen zweiten Kredit aufnehmen möchte und den nicht erhält. Das ist noch lange kein Kündigungsgrund, bei dem man dann selbst von der Bank entschädigt wird. Eher im Gegenteil, man muss als Kunde dann selbst die Vorfälligkeitsentschädigung entrichten.


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