Schon jetzt wird an die Versorgungssicherheit im Winter gedacht
veröffentlicht am 18. Juni 2013
Die Bundesregierung hat sich von der Reservekraftwerks-Verordnung verabschiedet, die die Vorhaltung von Kraftwerken als Reserve für die Absicherung bestimmter Krisen in den Wintermonaten oder auch andere, regelt. Laut Verordnung liegt eine jährliche Überprüfung der Systemsicherheit vor. So soll genügend Kapazität für die Krisen gegeben sein. Betreiber können so die Nutzung ihrer Anlagen als Reservekraftwerke anbieten. Beteiligen können sich nur Anlagen, die stellgelegt werden sollen. Diese Betreiber erhalten auch Ausnahmen, wenn es um das bestehende einjährige Stilllegungsverbot geht. Man darf gespannt sein, ob nun der Winter wirklich gut abgedeckt ist. Und es ist schön zu sehen, dass die Regierung schon jetzt an den Winter denkt.