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Widerspruchsfrist bei Erhöhung der Gaspreise

veröffentlicht am 16. März 2012

Wenn Kunden innerhalb von 3 Jahren einer unzulässigen Gaspreiserhöhung widersprechen, können sie kein Geld zurückfordern.Das hat der Bundesgerichtshof am 14.03.2012 entschieden.(AZ. VIII ZR 93/11 u. 113/11)
Die [wpseo]Gasversorger[/wpseo] hatten in der Vergangenheit mehrfach die Preise erhöht. Dabei beriefen Sie sich auf eine Klausel in Ihren Verträgen, welche vom BGH gekippt wurde. Das Recht zu einer Preiserhöhung gegenüber den Kunden sei zu einseitig formuliert gewesen. Deshalb empfehlen wir den kostenlosen, unabhängigen[wpseo] Gasanbietervergleich[/wpseo],wo die Laufzeit und die Preisbindung gewählt werden kann.


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