Hausratversicherung- Diebstahl muss bewiesen werden
veröffentlicht am 4. Januar 2011
Jeder Mensch der eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, wägt sich auf der sicheren Seite, falls es zu einem Diebstahl kommen sollte. Ob dies nun wertvolle Gegenstände oder auch Bargeld betrifft. Leider muss man doch ein wenig aufpassen, denn wenn ein Einbruch in der Wohnung oder dem Haus erfolgt und dabei Bargeld entwendet wird, muss der Besitzer dieses nachweisen können. Am besten sollte man dieses mit irgendwelchen Belegen beweisen können, denn ein Gericht kann eine Klage auf Ersatz ablehnen, wenn man keinerlei Beweise hat. So wurde zum Beispiel die Klage abgewiesen, weil ein Versicherter Bargeld aus einem Autoverkauf zu Hause aufbewahrt hatte, dies aber nicht belegen konnte. Auch mit einer Versicherung darf man sich nie zu sicher fühlen!